Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Verlängerungsklausel im befristeten Mietvertrag. Wohnraummiete: außerordentliche Vertragskündigung wegen Mietpreisüberhöhung. Wohnraummiete: Erhebung eines "Schlüsselpfandes" zusätzlich zur Kaution
Orientierungssatz
1. Eine Formularklausel im befristeten Mietvertrag, nach der sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr verlängert, wenn es nicht binnen einer bestimmten Frist gekündigt wird, ist wirksam.
2. Eine Mietpreisüberhöhung im Sinne von WiStG § 5 (juris: WiStrG), dh eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20%, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Mieters.
3. Die Erhebung eines sogenannten "Schlüsselpfandes" verstößt gegen BGB § 550b Abs 1, wenn daneben eine Kaution von drei Nettomieten hinterlegt worden ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1738892 |
NZM 1999, 305 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen