Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Volle Umlagefähigkeit von Fernwärmekosten. Wohnraummiete: Substantiierungspflicht bezüglich eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

 

Leitsatz (amtlich)

1. War schon bei Beginn des Mietverhältnisses das Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen, kann bei einer Heizkostenabrechnung der Vermieter die ihm berechneten Kosten des Versorgungsunternehmens ohne Abzug geltend machen.

2. Der Mieter muß hinreichend substantiieren, daß der Vermieter gegen das Gebot der ordentlichen Bewirtschaftung verstoßen hat oder daß die Abrechnungen des Wärmelieferanten falsch sind.

 

Orientierungssatz

Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluß BGH, 16. Juli 2003, VIII ZR 286/02, Grundeigentum 2003, 1152.

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 19.10.2005; Aktenzeichen VIII ZR 208/05)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732712

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