Entscheidungsstichwort (Thema)

Aushang eines Gerichtsurteils als Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.

 

Orientierungssatz

Der Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter rechtfertigt keine Kündigung gemäß BGB § 554a, wenn der Inhalt des ausgehängten Urteils als solcher neutral ist und zu einer Verunglimpfung oder Ehrkränkung des Vermieters nicht geeignet ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736254

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