Entscheidungsstichwort (Thema)
Aushang eines Gerichtsurteils als Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses
Leitsatz (amtlich)
Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.
Orientierungssatz
Der Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter rechtfertigt keine Kündigung gemäß BGB § 554a, wenn der Inhalt des ausgehängten Urteils als solcher neutral ist und zu einer Verunglimpfung oder Ehrkränkung des Vermieters nicht geeignet ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736254 |
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