Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung nach der Nettomiete

 

Orientierungssatz

Bei der Mietminderung aufgrund einer Flächenabweichung ist bei Bestimmung des Minderungsbetrages jedenfalls bei Vereinbarung einer Nettomiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlungen lediglich der Nettomietbetrag ohne die auf die Nebenkosten zu leistenden Vorauszahlungen heranzuziehen (Weiterführung BGH, 24. März 2004, VIII ZR 44/03; BGH, 24. März 2004, VIII ZR 133/03 und BGH, 24. März 2004, VIII ZR 295/03).

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 14.06.2005; Aktenzeichen 5 StR 168/05)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739891

WuM 2005, 53

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