Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebskostenabrechnung: Umlage der Kosten für die Sperrmüllabfuhr

 

Leitsatz (amtlich)

Sperrmüllabfuhrkosten dürfen jedenfalls dann nicht auf alle Mieter gleichmäßig umgelegt werden, wenn der Vermieter allen Mietern unterschiedslos anbietet, Müll an bestimmten Tagen auf dem Hof abzustellen, wo er dann abgeholt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734826

IPuR 2000, 38

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