Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Modernisierungsankündigungspflicht und Begründungspflicht für Mieterhöhung wegen Modernisierung. Wohnraummiete: konkludente Einbeziehung der Gartennutzung in Mietvertrag durch langjährigen Gebrauch

 

Orientierungssatz

1. Fehlen in einer Modernisierungsankündigung jegliche Angaben über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen, über die Dauer der Arbeiten, deren Beginn und deren Umfang, kann der Vermieter für diese Maßnahmen eine Mieterhöhung nicht verlangen.

2. Der Vermieter muß die Mieterhöhungserklärung gemäß MHG § 3 Abs 3 S 2 so eindeutig fassen, daß der Mieter erkennen kann, welche umgelegten Kosten sich auf welche Modernisierungsmaßnahmen beziehen.

3. Hat der Vermieter die Nutzung eines Gartenstücks durch den Mieter gekannt und stillschweigend geduldet, ist nach langjährigem Gebrauch davon auszugehen, daß die Nutzung des Grundstücks Bestandteil des Mietvertrags geworden ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736360

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge