Entscheidungsstichwort (Thema)

Entbehrlichkeit der eigenhändigen Unterschrift

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Vorschrift des MietHöReglG § 8 befreit den Vermieter nur von der Notwendigkeit, sein schriftliches Zustimmungsbegehren eigenhändig zu unterschreiben. Da auch die maschinell gefertigte Erklärung erkennen lassen muß, wer sie abgegeben hat, tritt an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift die maschinelle "Unterschrift".

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732264

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