Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung einer Einzimmerwohnung

 

Orientierungssatz

Aus der Formulierung des BGB § 549 Abs 2, daß die Gebrauchsüberlassung nur auf einen "Teil des Wohnraumes" beschränkt werden darf, ist nicht der Schluß zu ziehen, daß ausschließlich für baulich oder räumlich abgegrenzte Teile einer Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung begehrt werden kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735066

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