Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Umstellung des Wirtschaftsjahres. Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes. Wohnungseigentum: einstweilige Anordnung wegen Wohngeldrückständen

 

Orientierungssatz

1. Die Eigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluß das Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umstellen.

2. Ein Beschluß, durch den die Fortgeltung eines bisherigen Wirtschaftsplans beschlossen wird, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Er kann anfechtbar, aber grundsätzlich nicht nichtig sein.

3. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen Wohngeldrückständen ist sachgerecht, weil es der Gemeinschaft nicht zuzumuten ist, weiterhin auf den Eingang der Zahlungen zu warten und der möglichen Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel entgegenzusehen.

 

Nachgehend

KG Berlin (Beschluss vom 27.02.2002; Aktenzeichen 24 W 16/02)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734589

ZMR 2002, 385

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