Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: verspätete Mitteilung über Wegfall des Eigenbedarfs und Schadensersatzanspruch

 

Orientierungssatz

Hat der Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung einen neuen Mietvertrag über eine andere Wohnung geschlossen, kann er vom Vermieter nicht Schadensersatz wegen der verspäteten Mitteilung über den Wegfall des Eigenbedarfs verlangen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung auch zum Zeitpunkt der Mitteilung noch den Wünschen und Vorstellungen des Mieters entsprach.

 

Normenkette

BGB § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 276

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538211

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