Rz. 2

Das lettische HGB stellt folgende fünf Organisationsformen für eine kaufmännische Betätigung zur Verfügung:

Einzelkaufmann (individuālais komersants – IK);
offene Handelsgesellschaft – oHG (pilnsabiedrība – PS);
Kommanditgesellschaft – KG (komandītsabiedrība – KS);
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH (sabiedrība ar ierobežotu atbildību – SIA);
Aktiengesellschaft – AG (akciju sabiedrība – AS).
 

Rz. 3

Seit dem 1.5.2010 gibt es zusätzlich eine "kleine" SIA oder "1-EUR-SIA", die als Unterform der SIA gestaltet ist. Die "kleine SIA" soll zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen und ist gleichzeitig eine Übergangsform zu der herkömmlichen SIA. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sabiedrība) gemäß den Vorschriften des ZGB zu gründen, die allerdings keine Handelsgesellschaft ist.

 

Rz. 4

Eine Mischform vom Typ der GmbH & Co. KG ist in Lettland zulässig, allerdings nicht besonders gesetzlich geregelt. In der Praxis findet die GmbH & Co. KG kaum Anwendung, zumal eine Personengesellschaft gegenüber einer Körperschaft im Hinblick auf deren Steuerlast nicht von Vorteil ist.

 

Rz. 5

Wesentliche praktische Bedeutung kommt der AS und vor allem der SIA zu. Diese beiden Gesellschaftsformen werden mit Abstand am häufigsten verwendet. Alle Handelsgesellschaften sind im lettischen Handelsregister (Komercreistrs) registriert. Deren Angaben sind öffentlich und kostenfrei auf der Website https://info.ur.gov.lv auf Englisch und Lettisch einzusehen, einschließlich historischer Daten sowie Angaben über ggf. laufende Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.

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