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Um eine SIA zu gründen, sind der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gründung einer "lettischen GmbH" (SIA) sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag notwendig sind. Die Gründungsdokumente und der Eintragungsantrag bedürfen der notariellen Beglaubigung. Alle auszufüllenden Antragsformulare sind auf der Webseite des lettischen Handels- und Unternehmensregisters verfügbar und an dies postalisch oder per E-Mail zu übermitteln. Der Nachweis der Entrichtung der Eintragungsgebühr muss bei Abgabe des Registrierungsantrags eingereicht werden. Erst mit der Eintragung in das Handelsregister erlangt die Gesellschaft gem. § 135 Abs. 2 HGB ihre Rechtsfähigkeit.

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