Rz. 39

Dokumente und Dateien werden im elektronischen Rechtsverkehr grundsätzlich über Datenleitungen über einen der drei nachstehenden Wege übermittelt:

  • SMTP (E-Mail)

oder z.B. Nutzung von Webservern/Portalen:

  • HTTPS (SSL, Zugang über Browser)
  • OSCI (Zugang über Applikationen wie z.B. das EGVP oder beA/beN oder beBPo[17]).

Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen.

 

Rz. 40

Bei der Übertragung via EGVP bzw. beA wird mit der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gearbeitet. Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird die Nachricht vom Absender (z.B. Gericht oder Anwalt) verschlüsselt und in dieser Form unverändert über mehrere Server hinweg zum Empfänger (z.B. Anwalt oder Gericht) übertragen. Keiner der übertragenden Server, sogenannte Intermediäre, hat Einsicht in den Klartext der Nachricht – im Gegensatz zur Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselung (auch Leitungsverschlüsselung genannt), bei der die Nachricht auf den Zwischenservern immer wieder ent- und neu verschlüsselt wird. Wirkliche Geheimhaltung bietet daher nur die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Vorteil der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Nutzung des beA ist, dass ohne weiteres Zutun die Verschlüsselung und Entschlüsselung erfolgt. D.h. allein durch die Nutzung des "Schließen" oder "Senden"-Buttons erfolgt die Verschlüsselung automatisch; bei Öffnen einer Nachricht wird automatisch "entschlüsselt". Mit dieser Art der Verschlüsselung arbeitet das OSCI-Verfahren (OSCI-Protokoll), welches sowohl im beA, beN, beBPo[18] als auch im EGVP genutzt wird.

 

Rz. 41

Die Verwendung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weist allerdings auch Gefahren auf, da beim Empfänger das ankommt, was "verpackt verschickt" wurde. Wird also ein Dokument, das virusbefallen ist, verschlüsselt versendet, wird beim Öffnen des Dokuments auch die Schadsoftware zum Vorschein kommen. Dies kann natürlich auch ungewollt geschehen; viele Kanzleien haben keinen guten Schutz vor Schadsoftware und verpacken möglicherweise auch versehentlich und unwissentlich ihre Schadsoftware in Schreiben an Kollegen. Hier können lokal installierte Virenscanner helfen, das Problem zu lösen.

[17] Besonderes elektronisches BehördenPostfach.
[18] Besonderes elektronisches BehördenPostfach.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge