Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dein Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
1. |
der Teilungsplan und seine Anlagen; |
2. |
die Bilanz der LPG; |
3. |
der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht; |
4. |
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen