Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dein Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:

 

1.

der Teilungsplan und seine Anlagen;

 

2.

die Bilanz der LPG;

 

3.

der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;

 

4.

der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge