Leitsatz (amtlich)
Die Bestimmung eines Sozialplans, daß der Arbeitnehmer zum Umzugstag des Unternehmens noch in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen muß, ist nicht rechtsunwirksam.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 10.06.1999; Aktenzeichen 1 Ca 43/99) |
Fundstellen
Haufe-Index 508349 |
ARST 2001, 19 |
NZI 2001, 84 |
ZInsO 2000, 684 |
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