Leitsatz (amtlich)

Die Bestimmung eines Sozialplans, daß der Arbeitnehmer zum Umzugstag des Unternehmens noch in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen muß, ist nicht rechtsunwirksam.

 

Normenkette

BetrVG § 112

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 10.06.1999; Aktenzeichen 1 Ca 43/99)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508349

ARST 2001, 19

NZI 2001, 84

ZInsO 2000, 684

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