Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag - Tod des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (redaktionell)

Scheidet im Rahmen eines Frühpensionierungsprogramms ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist nach Sinn und Zweck der getroffenen Auflösungsvereinbarung regelmäßig davon auszugehen, daß ein vererblicher Abfindungsanspruch dann nicht entstehen soll, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit zwischen Abschluß des Auflösungsvertrages und dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses stirbt.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 96/91.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 10.08.1990; Aktenzeichen 2 Ca 8802/89)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445291

RzK, I 9j Nr 19 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag, Nr 2 (LT1)

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