Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsbegriff

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der rechtzeitige Einspruch von Arbeitnehmern gegen die Richtigkeit der Wählerliste (§ 4 WO) ist keine Voraussetzung für deren Anfechtungsberechtigung nach § 19 BetrVG.

2. Eine besondere Eigenbetroffenheit der Anfechtungsberechtigten setzt § 19 BetrVG nicht voraus.

3. Arbeitnehmer können sich im Rahmen der Wahlanfechtung auf den Anfechtungsgrund „Verkennung des Betriebsbegriffs” berufen. § 19 BetrVG steht selbständig neben § 18 II BetrVG.

4. Zur Frage, wann ein Betriebsteil „räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt” ist.

 

Normenkette

BetrVG §§ 4, 18-19; WO § 4

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 09.06.1999; Aktenzeichen 9 BV 76/98)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI508249

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge