Entscheidungsstichwort (Thema)

Beginn und Beendigung eines rechtmäßigen Streiks - Feiertagsvergütung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Arbeitnehmer, der an einem vor einem Pfingstmontag beginnenden Streik teilnimmt und der erst am Dienstag nach dem Pfingstmontag seine Arbeit wieder aufnimmt, hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für den Pfingstmontag, auch wenn die arbeitskampfführende Gewerkschaft am Freitag vor dem Montag einen Streikbeendigungsbeschluß faßt, aber diesen Beschluß weder dem Arbeitgeber des bestreikten Betriebes noch dem für den Arbeitskampf als Gegenspieler zuständiger Arbeitgeberverband mitteilt.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 AZR 269/96.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1; EFZG § 2 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Hagen (Westfalen) (Entscheidung vom 01.03.1995; Aktenzeichen 1 Ca 589/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 23.10.1996; Aktenzeichen 1 AZR 269/96 Urteil: Zurückverweisung)

BAG (Urteil vom 23.10.1996; Aktenzeichen 1 AZR 269/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444817

BB 1996, 1015

BB 1996, 1015 (ST1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA-SD 1996, Nr 10, 12-13 (ST1)

LAGE, Arbeitskampf Nr 60 (LT1)

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