Verfahrensgang
ArbG Siegen (Teilurteil vom 25.04.1995; Aktenzeichen 2 Ca 723/94) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Siegen/Gerichtstag Olpe vom 25.04.1995 (3 Ca 723/94) wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die zur weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe gemäß § 543 Abs. 1 ZPO vollinhaltlich Bezug genommen wird, mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß wegen der Verpflichtung des Klägers zum Tragen von Gehörschutz ein Anspruch auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes gegen die Beklagte nicht bestand.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 42.990,00 DM festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Unterschriften
gez. Berscheid, Schreiber, Schulte
Fundstellen
Dokument-Index HI946120 |
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