Eine Kündigung ist möglich,

  • wenn die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung oder einer außerordentlichen befristeten Kündigung gegeben sind.
  • Ist der Mieter aus einem besonders wichtigen Grund zur Aufgabe der Wohnung gezwungen (berufsbedingter Ortswechsel, schwere Krankheit etc.), so kann der Vermieter verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. Der Vermieter kann auch dann nicht kündigen, wenn während der Ausschlusszeit ein dringender Eigenbedarf entsteht.

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