Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem Kündigungstag und dem Kündigungstermin. Beide sind gesetzlich in der Bestimmung des § 573c Abs. 1 BGB geregelt. Beim Kündigungstag handelt es sich um den Tag, an dem die Kündigung dem Mieter oder Vermieter spätestens zugegangen sein muss. Dies ist der 3. Werktag eines Monats. Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des übernächsten Monats.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Kündigungsfrist

Das Mietverhältnis besteht seit 2 Jahren. Wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung will der Vermieter das Mietverhältnis im August 2023 ordentlich kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter bis spätestens 3.8.2023 zugegangen sein. Der 3.8. stellt also den Kündigungstag dar. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 31.10.2023. Der 31.10. ist also der Kündigungstermin. Der Zeitraum zwischen dem 3.8. und dem 31.10.2023 stellt die Kündigungsfrist dar.

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