Hat der Vermieter selbst keine Wohnung, kann er wegen Eigenbedarfs kündigen. Voraussetzung ist lediglich, dass vernünftige Gründe für die Begründung eines eigenen Hausstands bestehen. Dies ist zweifellos dann der Fall, wenn der Vermieter

  • aus dem Eltern- oder Schwiegereltern-Haus ausziehen möchte,
  • seine bisherige Wohnung verloren hat – unerheblich, ob verschuldet oder unverschuldet,
  • er als Reisender einen festen Wohnsitz benötigt, weil seine Entlassung bevorsteht.

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