Rz. 62

Der Auszug aus dem Handelsregister weist die Existenz der d.o.o. nach. Jede Handelsgesellschaft ist in das Handelsregister einzutragen. Diese Eintragung ist konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge