Neben den Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahme werden auch folgende Nebenkosten gefördert:
- für Erteilung einer Bescheinigung des Fachunternehmers über die Ausführung der Sanierungsarbeiten,
50 % der Aufwendungen für einen Energieberater, der als Ausstellungsberechtigter nach § 21 der Energieeinsparverordnung gilt und bei der Planung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme eingebunden war.
HinweisKeine Doppelförderung
Hat der Antragsteller für die Kosten eines Energiebeauftragten bereits einen KfW-Zuschuss erhalten, sind diese Kosten nicht mehr nach § 35c EStG förderfähig.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen