Älter als 2 Jahre
Die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage wird nur gefördert, wenn diese älter als 2 Jahre ist. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Maßnahmen | erledigt |
Bestandsaufnahme und gegebenenfalls die Analyse des Ist-Zustands (z. B. nach DIN EN 15378) | |
Durchführung eines hydraulischen Abgleich gemäß Verfahren A oder B des VdZ-Formulars. | |
Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem, z. B.
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Zusätzlich zu den obigen Maßnahmen ist das Folgende förderfähig:
- die nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen,
- Einbau oder Ersatz von zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelungstechniken und Nutzungsinterface,
- Ersatz bestehender Pumpen durch hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen und hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen,
- Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile, Ersatztemperaturreglern und Strangdifferenzdruckreglern,
- in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- und Zweirohrsystemen,
- Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern,
- erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen,
- Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten,
- Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung, die im Zuge der Berechnung zum hydraulischen Abgleich als verantwortlich für hohe Systemtemperaturen identifiziert wurden (Stichwort: kritische Heizkörper),
- erstmaliger Einbund Austausch von Komponenten zur Durchflussbegrenzung und Einzelraumtemperaturregelung in Flächenheizkreisen einschließlich aller dazu erforderlichen Komponenten,
- Aufrüstung eines Gasniedertemperaturkessels zu einem Brennwertkessel durch Einbau von zusätzlichem Wärmetauscher oder auch Wärmetauschern.
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