Bei jedem Unterhaltsanspruch, also auch beim Kindesunterhalt, sind folgende Voraussetzungen zu prüfen:

  • Unterhaltstatbestand als Grundlage.
  • Bedürftigkeit des Berechtigten.
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
  • Bedarf und Unterhaltshöhe.
  • Besonderheiten der betreffenden unterhaltsrechtlichen Beziehung.

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