Rz. 13

Die nachträgliche Umwandlung von NCI- in CI-Daten ist grundsätzlich jederzeit mittels sog. OCR-Programme (OCR = Optical Character Recognition) möglich. In den bestehenden Systemen ist diese Möglichkeit aber nicht mehr vorgesehen, zumal die Qualität der Umwandlung von der Qualität der Vorlagen bestimmt wird. Auch bei der Migration auf das Datenbankgrundbuch wird nicht auf diese technische Möglichkeit gesetzt; vielmehr soll der Migrationsautomat (Software) einen Eintragungsvorschlag liefern, der vom Rechtspfleger zu bestätigen ist.

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