Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Keine Festsetzung der Gerichtskosten gegen den bedürftigen Antragsgegner

Barbara Rotter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Nach dem über § 76 Abs. 1 FamFG anwendbaren § 123 ZPO ist die - teilweise - unterliegende Partei dem Gegner auch dann zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn ihr PKH oder VKH bewilligt worden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für die von der obsiegenden Partei gezahlten Gerichtskosten.

Das OLG Stuttgart hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Antragsteller im Ehescheidungsverfahren von der Antragsgegnerin, der VKH bewilligt worden war, Erstattung der hälftigen von ihm vorgeschossenen Gerichtskosten verlangen kann.

 

Sachverhalt

Das AG hatte in dem am 9.10.2009 eingeleiteten Ehescheidungsverfahren der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Ratenzahlungsanordnung bewilligt. Das Verfahren endete mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss, indem das AG die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben hatte.

Der Antragsteller hatte bei Einleitung des Verfahrens Gerichtskosten i.H.v. 484,00 EUR gezahlt und beantragte in seinem Kostenfestsetzungsantrag die Ausgleichung dieser Gerichtskosten.

Der Rechtspfleger des AG hat antragsgemäß gegen die Antragsgegnerin Gerichtskosten i.H.v. 242,00 EUR festgesetzt.

Die hiergegen von ihr eingelegte sofortige Beschwerde hatte Erfolg.

 

Entscheidung

Das OLG hielt das Rechtsmittel der Antragsgegnerin für in der Sache begründet.

Gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bewirke die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dass die Bundes- oder Landeskasse Gerichtskosten gegen die Partei nur nach Maßgabe der Zahlungsbestimmung geltend machen könne, welche durch das Gericht anlässlich der Bewilligung getroffen worden sei. Über die Verweisung des § 76 Abs. 1 FamFG sei die Vorschrift auch in familiengerichtlichen Verfahren, die nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden seien, anzuwenden. Dies bedeute im vorliegenden Fall, dass die Antra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
    0
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / a) Anspruchsberechtigung
    0
  • § 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel
    0
  • § 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
    0
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


OLG Stuttgart 8 WF 7/11
OLG Stuttgart 8 WF 7/11

  Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Festsetzung der Gerichtskosten gegen den bedürftigen Antragsgegner  Leitsatz (amtlich) 1. Kein Anspruch des Veranlassungsschuldners gegen den Entscheidungsschuldner, dem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren