Für das Jahr 2023 sind weitere Gesetzesänderungen zu erwarten, die ggf. auch rückwirkend Anwendung finden könnten. So haben das BMF sowie das Bundesministerium der Justiz bereits im Juni 2022 Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt.

Vorgesehen ist darin u. a. eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Hierzu zählt die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen[1] von derzeit 1.440 EUR, eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern[2] sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.

Mit der Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs ist kurzfristig zu rechnen.

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