Kurzbeschreibung

Mit diesem Musterschreiben übersendet die Verwaltung die Jahresabrechnung an den Wohnungseigentümer und erläutert die Änderungen, die sich durch das WEMoG ergeben.

Übersendung der Jahresabrechnung an Eigentümer mit Erläuterung der neuen Rechtslage

Herr / Frau / Eheleute

[Name und Anschrift des Eigentümers]

______________________

______________________

___________, den _______

WEG ________-Straße

Hier: Jahresabrechnung 2020

Sehr geehrte/r __________,

in der Anlage überreichen wir mit Blick auf die zu TOP XX in der Wohnungseigentümerversammlung vom ________ zur Beschlussfassung stehenden Ergebnisse der Abrechnung über den Wirtschaftsplan auch die Jahresabrechnung mit der sich für Ihre Sondereigentumseinheit ergebenden Abrechnungsspitze (Ladungsschreiben sowie Tagesordnung und weitere Unterlagen liegen dieser Sendung ebenfalls anbei).

Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom ________ mitgeteilt, wurde durch das zwischenzeitlich in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) auch die u. a. bezüglich der Jahresabrechnung maßgebliche Bestimmung des § 28 WEG geändert. Tatsächliche Änderungen der vormals geltenden Rechtslage haben sich lediglich insoweit ergeben, als alleiniger Beschlussgegenstand nur noch die Abrechnungsspitze ist. Diese stellt den Saldo aus den nach Wirtschaftsplan kalkulierten und schließlich tatsächlich für ihre Wohnungseigentumseinheit entstandenen Kosten dar. Bereits bislang hatten wir als Abrechnungsergebnis aufgrund der maßgeblichen Rechtsprechung die Abrechnungsspitze als Ergebnis der Jahresabrechnungen ausgewiesen.

Die Jahresabrechnung an sich, also das der Ermittlung der Abrechnungsspitze zugrunde liegende Rechenwerk, ist nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung. Insoweit weisen wir rein vorsorglich darauf hin, dass etwaige formale Fehler in der Jahresabrechnung eine Anfechtungsklage nicht mehr stützen können. Lediglich dann, wenn sich aufgrund von Fehlern in der Jahresabrechnung eine fehlerhafte Abrechnungsspitze ergibt, wird eine Anfechtungsklage erfolgreich sein. Wie bislang auch, werden wir selbstverständlich auch künftig bemüht sein, Jahresabrechnungen zu erstellen, die nicht nur formal und inhaltlich korrekt sind, sondern auch übersichtlich und verständlich. Im Ergebnis wird sich also trotz der gesetzlichen Erleichterungen im Hinblick auf die Jahresabrechnung für Sie nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Verwalter/Verwalterin

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