Verwaltung: Kommt die Jahresabrechnung nach DIN?

Aufruhr hinter den Kulissen: Der NRW-Landesverbandsvorsitzende des VDIV streitet zusammen mit einem Verbraucherverband für eine normierte Jahresabrechnung. Gegenwind gibt es von fast allen Seiten – und vom eigenen Bundesverband. Warum? Der Versuch einer Einordnung.

Im Jahr 2018 hatte Dieter Bachmann, der Vorsitzende des Landesverbands NRW beim Verband Immobilienverwalter Deutschland VDIV, eine Idee: Er stellte einen Antrag beim Deutschen Institut für Normung (folgend DIN) mit dem Ziel, ein Normungsverfahren für die Wohnungs­­eigentums-Jahresabrechnungen in Gang zu bringen. Was war passiert?

Er hatte verschiedentlich schlechte Erfahrungen gemacht mit Jahresabrechnungen von Kollegen. Es seien ihm viele Unzulänglichkeiten aufgefallen. Er berichtet von unzutreffenden Ermittlungen der Abrechnungsspitze, unrichtiger Erfassung von Ausgaben- und Einnahmepositionen, mangelnder Beachtung des Geldflussprinzips, der Ausweisung unerklärlicher Abgrenzungspositionen und von vielem mehr. Selten habe er in Jahresabrechnungen einen Finanz- oder Vermögensstatus vorgefunden. Überhaupt gestalte jeder Verwalter und jede Verwalterin ihr Abrechnungswerk individuell mit den Inhalten, die sie für erforderlich halten.

Sowohl die immobilienwirtschaftlichen Verbände als auch d...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
IW 07+08 2022

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Schlagworte zum Thema:  Jahresabrechnung, WEG-Verwaltung