Die letzte Voraussetzung betrifft die Befragung von den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens und wird künftig strenge Anforderung an Mitarbeiterbefragungen stellen. Die Durchführung von Interviews muss künftig unter Beachtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens erfolgen. Das bedeutet, dass Mitarbeiter vor einer Befragung insbesondere über folgende Regelungen informiert und aufgeklärt werden müssen:

  • Auskünfte von Befragten können im Strafverfahren gegen sie verwendet werden.
  • Befragte haben das Recht auf die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes oder eines Mitglieds des Betriebsrates.
  • Befragte haben das Recht auf Aussageverweigerung und müssen dahingehend aufgeklärt werden.
  • Die Einhaltung des fairen Verfahrens muss dokumentiert werden.

Für die Praxis bedeutet das, dass eine Mitarbeiterbefragung künftig einheitlich geregelt wird. Damit werden derzeit bestehende Probleme gelöst, wie z. Bsp. die belastende Aussage des Mitarbeiters oder der fehlende Rechtsbeistand. Wichtig ist zudem die Dokumentationspflicht: Verantwortliche sollten sich in jedem Fall von ihrem Mitarbeiter unterschreiben lassen, dass die Grundsätze des fairen Verfahrens eingehalten wurden und der Mitarbeiter entsprechend belehrt wurde. Nur durch diese Dokumentation können Verantwortliche die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen im Zweifel nachweisen.

 
Wichtig

Voraussetzungen für eine Internal Investigation mit unter Umständen strafmildernder Wirkung

Zusammengefasst ergeben sich künftig folgende Voraussetzungen für eine internal investigation, die sich unter Umständen sogar strafmildernd auswirken kann:

  1. Aktiver Aufklärungsbeitrag
  2. Verantwortlicher der Ermittlung ist kein Verteidiger des Unternehmens oder eines Beschuldigten
  3. Kooperationsbereitschaft
  4. Aushändigung der vollständigen Dokumentation und der Ergebnisse
  5. Befragung der Mitarbeiter muss nach den Grundsätzen eines fairen Verfahrens erfolgen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Unternehmen künftig davon ausgehen, dass die interne Untersuchung erfolgreich und wirksam war. Zudem kann dann die Strafe gemildert werden: das vorgesehene Höchstmaß der Strafe wird um die Hälfte reduziert und das vorgesehene Mindestmaß entfällt. Künftig werden die Anforderungen an internal investigations nicht nur konkreter und einheitlicher geregelt, sondern können bei Beachtung auch zu einer Milderung der Strafe führen.

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