Bei einem Verdachtsfall besteht meistens ein konkreter Grund zur berechtigten Annahme, dass bspw. ein Mitarbeiter des Unternehmens in einen Compliance-Verstoß verwickelt sein könnte. Diese Situation ist im Gegensatz zu dem evidenten Verstoß mit großer Vorsicht zu behandeln, da es sich hier lediglich um einen Verdacht handelt. Im Einzelfall müssen Verantwortliche dann die vorliegenden Indizien oder Beweise sowie die Art und Schwere des Verstoßes abwägen, bevor interne Ermittlungen durchgeführt werden. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter unschuldig war, wird durch die internen Ermittlungen das Vertrauensverhältnis zwangsläufig nachhaltig geschädigt. Deshalb müssen Verantwortliche nicht nur strukturiert bei den Ermittlungen selbst vorgehen, sondern auch abwägen, ob eine vollständige Untersuchung zwingend erforderlich ist.

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