Der Mieter eines Mehrfamilienhauses muss Beeinträchtigungen hinnehmen, die durch die vertragsgemäße Nutzung anderer Mieter entstehen.[1] Er kann nicht verlangen, dass keine Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind.

 
Praxis-Beispiel

Lautes Schnarchen in Nachbarwohnung

Dies gilt selbst für laute Schnarchgeräusche, die den Mieter weder zur Mietminderung noch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.[2]

[2] AG Bonn, Urteil v. 25.3.2010, 6 C 598/08, NZM 2010, 619.

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