Der Mieter eines Mehrfamilienhauses muss Beeinträchtigungen hinnehmen, die durch die vertragsgemäße Nutzung anderer Mieter entstehen.[1] Er kann nicht verlangen, dass keine Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind.
Lautes Schnarchen in Nachbarwohnung
Dies gilt selbst für laute Schnarchgeräusche, die den Mieter weder zur Mietminderung noch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.[2]
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