Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbsminderungsrente. Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Rentenabschlag. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Auch Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen Rentenabschlägen (Entgegen BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = SozR 4-2600 § 77 Nr 3).

 

Orientierungssatz

Die gesetzliche Neuregelung des § 77 SGB 6 ist verfassungsgemäß, insbesondere mit der in Art 14 GG festgeschriebenen Eigentumsgarantie zu vereinbaren.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1814221

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