Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Tätigkeitsbereiche eines Vertriebsrepräsentanten

 

Orientierungssatz

Nicht jede Änderung des Tätigkeitsbereichs ist bereits eine Versetzung iS des § 99 BetrVG - hier: Quantitative Veränderung des bisherigen Aufgabenbereichs/Entzug der gesamten Betreuung der Altkunden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 445638

DB 1983, 2143-2144 (ST1)

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