Grundsätzlich fallen bei allen Heizungsanlagen Bedienkosten (Lohn und Sozialabgaben) an. Bei halb- oder vollautomatischen Heizungsanlagen, die mit Öl, Gas oder Strom betrieben werden, entstehen teilweise nur geringe Bedienkosten. Die vollautomatischen Heizanlagen erfordern eine gelegentliche Funktionskontrolle mit äußerst geringem Aufwand, während die halbautomatischen Anlagen zumindest bei wechselnden Außentemperaturen oder bei Nachtabsenkung ständig bedient werden müssen.[1] Zu dieser Arbeit gehört das An- und Abstellen, das Überprüfen und Anpassen der Sollwerteinstellungen von Temperaturen sowie das Einstellen von Zeitprogrammen. Auch für Heizanlagen mit Holzpellets oder mit Holzhackschnitzeln gilt, dass nur wenig Aufwand entsteht, da moderne Anlagen in der Regel vollautomatisch arbeiten.

Betreibt der Gebäudeeigentümer die Heizanlage mit Kohle oder Koks, die manuell zugeführt werden, entstehen dagegen enorme Bedienkosten. Seine Eigenleistungen kann er in diesem Fall voll berücksichtigen.

[1] Schmidt-Futterer-Lammel, § 7 HeizKV, Rn. 31.

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