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HeizKV: Ermittlung und Berechnung der Kosten bei verbund ... / 2 Ermittlung des Wärmeverbrauchs zur Wassererwärmung

Justin Denk, Martina Westner
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Zitat

§ 9 Abs. 2 Satz 1 HeizKV

Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist mit einem Wärmezähler zu messen. Kann die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden, kann sie nach folgender Zahlenwertgleichung als Ergebnis in Kilowattstunden pro Jahr bestimmt werden:

Q = 2,5 × V × (tw – 10)

Dabei sind zu Grunde zu legen

  1. der Wert 2,5 für die Erzeugeraufwandszahl des Wärmeerzeugers, die mittlere spezifische Wärmekapazität des Wassers, die Wärmeverluste für Warmwasserspeicher, Verteilung einschließlich Zirkulation, Messdatenerhebungen zum Warmwasserverbrauch
  2. das gemessene Volumen des verbrauchten Warmwassers (V) in Kubikmetern
  3. die gemessene oder geschätzte mittlere Temperatur des Warmwassers (tw) in Grad Celsius und
  4. der Wert 10 für die übliche Kaltwassereintrittstemperatur in die Warmwasserversorgungsanlage in Grad Celsius.

2.1 Messung durch Wärmezähler

Bereits seit dem 31.12.2013 muss der Gebäudeeigentümer bei verbundenen Heizanlagen den Energieanteil des Warmwassers mit einem Wärmezähler erfassen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV). Die Messpflicht betrifft alle verbundenen Anlagen, also sowohl Anlagen, die mit Brennstoff versorgt werden, als auch die Fern- und Nahwärme. Der Wärmezähler ist im Zulauf zum Warmwasserspeicher zu platzieren. Genau genommen müsste aber ein zweiter Wärmezähler für den Heizkostenanteil installiert werden. Wird nur der Energieverbrauch für das Warmwasser erfasst, muss der Energieanteil der Heizung berechnet werden, indem man von der Gesamtenergiemenge den erfassten Energieanteil für Warmwasser abzieht. Bei dieser Differenzrechnung fließen die Messtoleranzen der Zähler und die Betriebsverluste der Heizungsanlage jedoch allein in den Anteil für die Raumwärme.[1]

[1] Wall, Rn. 6318.

2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht

§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV sieht eine Ausnahme von der Erfas...

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