Die Primärenergiefaktoren von Energieträgern werden im Gesetz geregelt und zum Teil neu justiert. Erdgasbetriebene KWK-Anlagen werden gegenüber dem bisherigen Stand bessergestellt. Biomethan, das andernorts ins Netz eingespeist und vor Ort in einem Brennwertkessel oder in einer KWK-Anlage zur Wärmeversorgung genutzt wird, kann ebenfalls zur Erfüllung der Anforderungen beitragen (§§ 22 und 71f ff. GEG).

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