Die Bundesregierung will außerdem prüfen, ob zukünftig auch synthetisch erzeugte Energieträger (z.B. Wasserstoff, E-Fuels) als erneuerbare Energien zur Erfüllung der Anforderungen in Gebäuden genutzt werden können (§ 9 Abs. 2 GEG). Als E-Fuels werden synthetische Kraftstoffe bezeichnet, die mittels Stroms aus Wasser und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt werden. Es sind noch keine derartigen Gesetzesänderungen zu verzeichnen.

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