Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

HeizKV: Ausstattung zur Verbrauchserfassung / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Justin Denk, Martina Westner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen:

  • Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV

    Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2 HeizKV). Wärmezähler, Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler müssen dann fernablesbar sein. Die Geräte müssen zudem ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (also bis 1.12.2022) mit einem Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nr. 19 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verbunden werden können. Die Verdunstungsheizkostenverteiler werden künftig nicht mehr installiert. Die Pflicht zur Installation fernablesbarer Geräte besteht nicht, wenn ein einzelner Zähler installiert oder ausgetauscht wird und dieser ein vorhandenes Gesamtsystem ergänzt bzw. sich darin einfügt. Ein Zähler ist fernablesbar, wenn die Nutzeinheit zum Ablesen nicht mehr betreten werden muss (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HeizKV). Fernablesbar ist eine Ausstattung, wenn sie ohne Zugang zu den einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann. Der Ableser erscheint weiterhin vor Ort (nur nicht mehr in der Nutzeinheit selbst). Er läuft entweder mit seinem Empfangsgerät an den Häusern vorbei ("walk-by") oder er fährt vorbei ("drive-by") und nimmt in beiden Fällen die Daten aus dem Gateway auf.

    Soweit § 11 HeizKV Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung vorsieht, verbleibt es bei diesen Ausnahmen.

  • Nachrüstpflicht gemäß § 5 Abs. 3 HeizKV

    Vorhandene Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31.12.2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. § 5 Abs. 3 HeizKV regelt zudem, dass diese Ausstattungen bis zum 31.12.2026 auch interoperabel und an ein Sma...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


HeizKV: Ablesung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
HeizKV: Ablesung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

Zusammenfassung Überblick Als Vorstufe des Verteilens und Abrechnens sind zunächst die Verbräuche zu erfassen. Der anteilige Verbrauch des Nutzers wird grundsätzlich durch das Ablesen der Messgeräte am Ende eines Abrechnungszeitraums ermittelt. 1 ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren