Das Wichtigste bei den Heizkostenverteilern ist die richtige Montage. Während sie früher in der Mitte der Heizkörper angebracht wurden, ist nun festgelegt, dass sie bei 75 % der Heizkörperbauhöhe, also im oberen Drittel des Heizkörpers zu montieren sind.

Eignet sich der Heizkostenverteiler nicht für das jeweilige Heizsystem oder ist er nicht richtig am Heizkörper montiert, sodass er eventuell technisch nicht einwandfrei funktioniert, ist die Heizkostenabrechnung unrichtig und somit nicht fällig.[1] Wurde der Verteiler auf falscher Höhe montiert, können die Verbrauchsergebnisse grundsätzlich nicht verwertet werden.[2] In diesem Fall müssen die Kosten verbrauchsunabhängig verteilt werden, dem Mieter steht dann das Kürzungsrecht gemäß § 12 HeizKV zu. Ein Montagefehler an einem einzigen Heizkörper hat keine gravierenden Folgen für die Einzelabrechnung und die Abrechnungen der anderen Nutzer.[3]

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