Alters- und Pflegeheime, Studenten- und Lehrlingsheime sowie vergleichbare Gebäude oder Gebäudeteile fallen nicht unter die HeizKV. Typisch für diese Gebäude und deren Nutzung ist es, dass kleine Nutzungseinheiten vorhanden sind, eine hohe Fluktuation der Bewohner gegeben ist und zwischen den Einheiten ein großer Wärmeaustausch besteht.[1]

[1] Pfeifer, § 11 HeizKV, S. 257.

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