Der Mieter muss beweisen, dass der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen des Vermieters geschlossen wurde.

Der Vermieter muss beweisen, dass er nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gilt. Ebenso muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Vertrag in Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit abgeschlossen hat.

Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Vermieter.[1]

Der Mieter muss die Erklärung des Widerspruchs und dessen Zugang beim Vermieter beweisen.

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