Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass
- der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist,
gegen ihn Hausgeldrückstände
- aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc.
- in Höhe von _____ EUR,
- seit _______ bestehen und
- auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden.
- Der Verwalter ist – sofern dem so ist – ermächtigt, die Hausgeldklage zu führen oder ist ermächtigt, einen Rechtsanwalt im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beauftragen.
Muster: Klage im Urkundenprozess
An das Amtsgericht ________
– Abteilung für Wohnungseigentumssachen –
________________
________________
Klage |
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort),
vertreten durch den Verwalter ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigter: ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)
gegen
___________ (Name), wohnhaft ______________ (PLZ, Ort)
– Beklagter –
wegen Hausgeldforderung
Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich
Klage im Urkundenprozess
und werde beantragen:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums _________ EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.
Begründung |
Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort). Er ist Eigentümer der Wohnungseigentumsrechte Nr. ____ und ____ (im Folgenden "Wohnungen").
Beweis: | Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie. |
Der Beklagte schuldet der Klägerin folgende Hausgeldbeträge:
_________ EUR aus der Gesamt- und Einzelabrechnung für das Wirtschaftsjahr ____
[und/oder]
_________ EUR Hausgeld für die Zeit vom _________ bis _________ insgesamt in Höhe von _________ EUR
[und/oder]
_________ EUR Sonderumlage gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung zu TOP ____ vom _________
Auf der Grundlage des für die Wohnungseigentumsanlage vom Verwalter für das Wirtschaftsjahr _____ erstellten Wirtschaftsplans und der Einzelwirtschaftspläne haben die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom _________ zu TOP ___ über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschlossen. In derselben Versammlung haben die Wohnungseigentümer zu TOP ___ auf der Grundlage der vom Verwalter für das Wirtschaftsjahr _____ erstellten Gesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen über die Einforderung von Nachschüssen beschlossen. Schließlich haben die Wohnungseigentümer in dieser Versammlung zu TOP ____ auch die Sonderumlage beschlossen. Sämtliche Beschlüsse sind mittlerweile bestandskräftig.
Aus den jeweiligen Beschlüssen ergeben sich die von dem Beklagten nach der Größe seiner Miteigentumsanteile (____/1.000 und ____/1.000) zu zahlenden Hausgeldzahlungen. In den jeweiligen Beschlüssen ist festgelegt, dass die Forderungen sofort fällig sind.
Beweis: |
|
alle in Fotokopie vorgelegt. |
Auf die Zahlungsaufforderung des Verwalters mit Schreiben vom _________ hat der Beklagte die Hausgeldrückstände nicht bezahlt.
Es wird angeregt, ausdrücklich" ____ als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums aus dem Jahr 20____" zu tenorieren. Dieser Ausspruch ermöglicht der Klägerin den von § 10 Abs. 3 Satz 2 ZVG geforderten Nachweis.
Der Wert des Streitgegenstandes entspricht der Klageforderung. Beglaubigte und einfache Abschrift liegen an.
Ein Kostenvorschuss von _____ EUR ist eingezahlt.
Unterschrift
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