Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass

  • der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist,
  • gegen ihn Hausgeldrückstände

    • aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc.
    • in Höhe von _____ EUR,
    • seit _______ bestehen und
    • auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden.
  • Der Verwalter ist – sofern dem so ist – ermächtigt, die Hausgeldklage zu führen oder ist ermächtigt, einen Rechtsanwalt im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beauftragen.
 

Muster: Klage im Urkundenprozess

An das Amtsgericht ________

– Abteilung für Wohnungseigentumssachen –

________________

________________

 
Klage

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort),

vertreten durch den Verwalter ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)

gegen

___________ (Name), wohnhaft ______________ (PLZ, Ort)

– Beklagter –

wegen Hausgeldforderung

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich

Klage im Urkundenprozess

und werde beantragen:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums _________ EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.

 
Begründung

Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort). Er ist Eigentümer der Wohnungseigentumsrechte Nr. ____ und ____ (im Folgenden "Wohnungen").

 
Beweis: Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie.

Der Beklagte schuldet der Klägerin folgende Hausgeldbeträge:

_________ EUR aus der Gesamt- und Einzelabrechnung für das Wirtschaftsjahr ____

[und/oder]

_________ EUR Hausgeld für die Zeit vom _________ bis _________ insgesamt in Höhe von _________ EUR

[und/oder]

_________ EUR Sonderumlage gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung zu TOP ____ vom _________

Auf der Grundlage des für die Wohnungseigentumsanlage vom Verwalter für das Wirtschaftsjahr _____ erstellten Wirtschaftsplans und der Einzelwirtschaftspläne haben die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom _________ zu TOP ___ über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschlossen. In derselben Versammlung haben die Wohnungseigentümer zu TOP ___ auf der Grundlage der vom Verwalter für das Wirtschaftsjahr _____ erstellten Gesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen über die Einforderung von Nachschüssen beschlossen. Schließlich haben die Wohnungseigentümer in dieser Versammlung zu TOP ____ auch die Sonderumlage beschlossen. Sämtliche Beschlüsse sind mittlerweile bestandskräftig.

Aus den jeweiligen Beschlüssen ergeben sich die von dem Beklagten nach der Größe seiner Miteigentumsanteile (____/1.000 und ____/1.000) zu zahlenden Hausgeldzahlungen. In den jeweiligen Beschlüssen ist festgelegt, dass die Forderungen sofort fällig sind.

 
Beweis:
  • Gesamt- und Einzelabrechnung für das Wirtschaftsjahr ____;
  • Wirtschaftsplan für das laufende Wirtschaftsjahr mit Hausgeldberechnung;
  • Niederschrift der Eigentümerversammlung vom _________;
  • Mitteilung des Verwalters an den Beklagten vom _________;
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung;
  alle in Fotokopie vorgelegt.

Auf die Zahlungsaufforderung des Verwalters mit Schreiben vom _________ hat der Beklagte die Hausgeldrückstände nicht bezahlt.

Es wird angeregt, ausdrücklich" ____ als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums aus dem Jahr 20____" zu tenorieren. Dieser Ausspruch ermöglicht der Klägerin den von § 10 Abs. 3 Satz 2 ZVG geforderten Nachweis.

Der Wert des Streitgegenstandes entspricht der Klageforderung. Beglaubigte und einfache Abschrift liegen an.

Ein Kostenvorschuss von _____ EUR ist eingezahlt.

Unterschrift

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