Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer

  • Nachschuss,
  • Vorschuss sowie
  • einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet.

Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen.

 

Muster: Hausgeldklage

An das Amtsgericht ________

– Abteilung für Wohnungseigentumssachen –

________________

________________

 
Klage

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort),

vertreten durch den Verwalter ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: ____________ (Name), ______________ (PLZ, Ort)

gegen

___________ (Name), wohnhaft ______________ (PLZ, Ort)

– Beklagter –

wegen Hausgeldforderung

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums _________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.
  2. Für den Fall, dass das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnet und der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt, den Erlass eines Versäumnisurteils.

Es wird angeregt, von einer Güteverhandlung abzusehen, da sie erkennbar aussichtslos erscheint. Der Beklagte hat außerprozessual keine bzw. unzulässige Einwendungen erhoben.

 
Begründung

Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort). Er ist Eigentümer der Wohnungseigentumsrechte Nr. ____ und ____ (im Folgenden "Wohnungen").

 
Beweis: Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie.

Der Beklagte schuldet der Klägerin folgende Hausgeldbeträge:

_________ EUR als Nachschuss für das Wirtschaftsjahr ____, und zwar für

 
a) die Wohnung Nr. ____ ________ EUR;
b) die Wohnung Nr. ____ ________ EUR;
Gesamtbetrag ________ EUR.

_________ EUR Vorschuss für die Zeit vom _________ bis _________ insgesamt in Höhe von _________ EUR, und zwar für

 
a) die Wohnung Nr. ____ ________ EUR
  (monatlich ________ EUR)
b) die Wohnung Nr. ____ ________ EUR
  (monatlich ________ EUR)

_________ EUR Vorschuss auf eine Sonderumlage gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung zu TOP ____ vom _________ davon entfallend auf

 
a) die Wohnung Nr. ____ _________ EUR
  (entspricht ____ EUR je 1/1.000 Miteigentumsanteil, hier ___/1.000)
b) die Wohnung Nr. ____ _________ EUR
  (entspricht ____ EUR je 1/1.000 Miteigentumsanteil, hier __/1.000)
Gesamtbetrag _________ EUR

Die Nachschüsse für das Wirtschaftsjahr ____ sind durch Beschluss zu TOP ____ und die Vorschüsse zu TOP ____ in der Eigentümerversammlung vom _________ beschlossen worden. Schließlich ist in dieser Versammlung zu TOP ____ auch der Vorschuss für die Sonderumlage beschlossen worden.

Aus den jeweiligen Beschlüssen ergeben sich die von dem Beklagten nach der Größe seiner Miteigentumsanteile (____/1.000 und ____/1.000) zu zahlenden Hausgeldzahlungen.

In den jeweiligen Beschlüssen ist nach § 28 Abs. 3 WEG festgelegt, dass die Forderungen sofort fällig sind.

 
Beweis:
  • Niederschrift der Eigentümerversammlung vom _________;
  • Mitteilung des Verwalters an die Beklagten vom _________;
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung;
  alle in Fotokopie vorgelegt.

Auf die Zahlungsaufforderung des Verwalters mit Schreiben vom _________ hat der Beklagte die Hausgeldrückstände nicht bezahlt.

Es wird angeregt, ausdrücklich "____ als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums aus dem Jahr 20____" zu tenorieren. Dieser Ausspruch ermöglicht der Klägerin den von § 10 Abs. 3 Satz 2 ZVG geforderten Nachweis.

Der Wert des Streitgegenstandes entspricht der Klageforderung. Beglaubigte und einfache Abschrift liegen an. Ein Kostenvorschuss von _____ EUR ist eingezahlt.

Der Klageerhebung ist kein Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen. Einem solchen Verfahren stehen Gründe entgegen.

Rechtsanwalt

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