Ist das Gemeinschaftsvermögen nicht auskömmlich, ist eine Sonderumlage zu erheben.

 

Musterbeschluss: Finanzierung einer Hausgeldklage über eine Sonderumlage

TOP XX: Finanzierung des gerichtlichen Vorgehens gegen _______ über eine Sonderumlage

  1. Wohnungseigentümer _________ schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zurzeit ______ EUR Hausgeld. Für eine Klage ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ______ EUR zu rechnen. Es handelt sich um die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erster und ggf. zweiter Instanz, die Vergütung von Rechtsanwalt _________ sowie im Falle des Unterliegens um den Kostenerstattungsanspruch von Wohnungseigentümer _________. Diese Kosten können nicht aus dem vorhandenen Gemeinschaftsvermögen bestritten werden.
  2. Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer zur Finanzierung der Hausgeldklage gegen Wohnungseigentümer _________ als weiteren Vorschuss eine Sonderumlage in Höhe von ______ EUR.
  3. Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die jeweilige Höhe ergibt sich wie folgt: [Tabelle mit den Spalten: Nummer des Wohnungseigentums gemäß Aufteilungsplan, Name des Eigentümers und Anteil pro Wohnungseigentum].
  4. Die Sonderumlage ist mit dem Tag der Beschlussfassung [Datum] fällig und spätestens bis zum ________ [Datum] auf das Gemeinschaftskonto IBAN _____________, BIC _____________ bei der _______-Bank einzuzahlen. Etwas anderes gilt, sofern die Wohnungseigentümer dem Verwalter eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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