Vereinbarungen einzelner Wohnungseigentümer mit dem Gläubiger wirken zunächst nur zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Gläubiger und mittelbar auch zwischen Gläubiger und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

 
Praxis-Beispiel

Teilerlass

Der Gläubiger hat eine Forderung in Höhe von 10.000 EUR gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese besteht aus 10 Wohnungseigentümern mit jeweils gleichem Miteigentumsanteil. Einigt sich der Gläubiger mit einem Wohnungseigentümer auf eine Zahlung in Höhe von 700 EUR statt 1.000 EUR, entspricht dies einem Teilerlass bezüglich dieses Wohnungseigentümers in Höhe von 300 EUR. Der Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Zahlung in Höhe von jeweils 1.000 EUR bleibt hiervon unberührt. Allerdings verringert sich durch die Zahlung des Eigentümers die Verbindlichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf 9.700 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge