Unklare Wortwahl

Der Regelfall ist eine nicht befreite Vorerbschaft, die nur dann zu einer befreiten wird, wenn dies der Erblasser angeordnet hat oder die Befreiung mittels Auslegung ermittelt werden kann. Die bloße Bezeichnung als "Alleinerbin" lässt noch nicht den Schluss auf eine Befreiung zu.[1]

Andererseits genügt es, wenn der Befreiungswille im Testament irgendwie, wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt, zum Ausdruck kommt.[2]

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