Häufiger Fehler
Etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern sind auch bei der Gestaltung von Scheidungsvereinbarungen zu beachten.
Unvollständiger Notarvertrag
Die Ehegatten hatten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung die Übertragung der Immobilie vereinbart und Zugewinnausgleichsansprüche abgegolten. Nach der Scheidung nahmen die Schwiegereltern den Schwiegersohn wegen der von ihnen geleisteten finanziellen Zuwendungen in Anspruch.[1]
An solche Ansprüche war beim Abschluss der notariellen Vereinbarung offensichtlich nicht gedacht worden. Hätte man sie bedacht, hätte im Regelfall vereinbart werden müssen, dass nur das eigene Kind solche Ansprüche der Eltern zu erfüllen hat und den Ehepartner von solchen Ansprüchen jedenfalls wirtschaftlich freizustellen hat.[2]
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